Krisenvorsorge des Staates

Neben der persönlichen Krisenvorsorge, die jeder betrieben sollte, gibt es jedoch auch eine gewisse Vorsorge vom Staat. Nicht jeder wird seinen einen Vorrat an Lebensmitteln anlegen und teilweise wird dieser Vorrat nicht ausreichen. Hierfür muss der Staat zwangsläufig vorsorgen.

Schon aus politischen Gründen hat die Bundesregierung in Deutschland staatliche Reserven angelegt. Die Menge ist jedoch nicht immer konstant und kann in einem laufenden Jahr schwanken. Diese Reserven sind unabhängig von den landwirtschaftlichen Erzeugnissen, welche die Bundesregierung über das Jahr ebenso lagern muss. Im Krisenfall muss der Staat schnell reagieren können, dessen ist er sich bewusst. Mit den großen Vorräten ist es schnell möglich auf Mängel in der Versorgung einzugehen und Lücken zu stopfe.

Es gibt auch Lebensmittel, die nicht sehr schnell produziert werden können, oder auch andere landwirtschaftliche Produkte, die den natürlichen Zyklen unterliegen und nicht schneller reifen können. Im Rahmen dieser Krisenvorräte kann man zwei Bestände unterscheiden. Zum einen ist das die Zivile Notfallreserve und die Bundesreserve Getreide. Diese stehen unter strenger Kontrolle der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Die zivile Notfallreserve beinhaltet verschiedene Reissorten, wie Langkorn- und Rundkornreis. Außerdem werden Hülsenfrüchte, wie zum Beispiel Erben oder Linsen eingelagert, sowie Kondensmilch und Vollmilchpulver. Vor allem in Ballungsgebieten soll die Vorsorge in der Krise zuerst stattfinden. Somit kann etwa eine tägliche Mahlzeit vom Staat gefördert und angeboten werden. Die Bundesreserve Getreide besteht vor allem auf Brotgetreide, wie Weizen und Hafer. Im Notfall werden diese eingesetzt um die Versorgung an Mehl und Brot aufrecht zu erhalten. Um eine schnelle Verarbeitung gewährleisten zu können lagern sie in der Nähe von Mühlen.

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